Als Krankenhaus sind wir uns unserer besonderen Verantwortung zum Schutz unserer Patient:innen und Mitarbeitenden bewusst. Dabei ist es uns wichtig, unserer ethischen sowie rechtlichen Verantwortung vollständig nachzukommen. In diesem Zusammenhang haben wir im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) eine Meldestelle zur Meldung von Verstößen eingerichtet.
Sie haben Fragen? Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
E-Mail: meldestelle@klinikum-fuerth.de
Zum MeldesystemDas Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet seit 2023 Unternehmen in Deutschland dazu, entlang ihrer Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Wir als Klinikum Fürth sind uns unserer besonderen Verantwortung bewusst und bekennen uns klar zur Beachtung dieser Sorgfaltspflichten und unterstützen diese.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz, ist zum Schutz der Arbeitnehmer im Juli 2023 in Kraft getreten und verpflichtet Unternehmen ein Hinweisgebersystem einzurichten. Wir als Klinikum Fürth sind uns unserer Verantwortung diesbezüglich bewusst und haben einen klaren Rahmen geschaffen, um Verstöße im Sinne des HinSchG zu melden, ohne dass die meldende Person mit negativen Konsequenzen rechnen muss.
1. Eingang der Meldung
Sie haben Kenntnisse zu Verstößen im Sinne des LkSG oder des HinSchG am Klinikum Fürth oder in unserer Lieferkette? Dann lassen Sie uns Ihre Meldung über unser Meldesystem zukommen. Sie haben die Möglichkeit die Meldung vertraulich oder anonym einzureichen und können jederzeit den Status Ihrer Meldung einsehen. Vergeltungsmaßnahmen aufgrund von Meldungen erfolgen nicht und werden nicht toleriert.
2. Analyse der Meldung und Sachverhaltsklärung
Nach Eingang der Meldung prüfen wir Ihr Anliegen intern in Abstimmung mit den zu involvierenden Fachbereichen und Entscheidungsträgern. Sollten wir noch weitere Informationen von Ihnen benötigen, melden wir uns bei Ihnen über unser Meldesystem. Über die Ergebnisse der Sachverhaltsprüfung werden wir Sie informieren.
3. Maßnahmenplan
Es werden konkrete Abhilfemaßnahmen entwickelt, um Ihrem konkreten Anliegen Abhilfe zu verschaffen. Dabei wird die Möglichkeit zur einvernehmlichen Streitbeilegung in den Maßnahmenplan mit einbezogen.
4. Umsetzung
Die definierten Abhilfemaßnahmen werden umgesetzt.
5. Prüfung und Abschluss
Die Ergebnisse der umgesetzten Abhilfemaßnahmen werden bewertet. Der Meldende wird hierüber informiert.
6. Wirksamkeitsprüfung
Die Abhilfemaßnahmen und das Ergebnis werden anlassbezogen und regelmäßig, mindestens jährlich, überprüft.