Für Besucher:innen und Begleitpersonen gilt: Testpflicht entfällt, FFP2-Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen.
FFP2-Masken
- Für Besucher:innen, Ambulanz- und Tagesklinik-Patient:innen sowie Begleitpersonen gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht (analog zu den Regeln für Arztpraxen)
- Ausnahme: Für stationäre und Reha-Patient:innen und mitaufgenommene Personen (z.B. Eltern oder Väter im Kreißsaal und nach der Geburt) besteht keine Maskenpflicht.
Testnachweise:
- Besucher:innen, Ambulanz-, Reha- und Tagesklinik-Patient:innen sowie Begleitpersonen benötigen keinen negativen Testnachweis mehr.
- Patient:innen, die stationär aufgenommen werden, werden im Klinikum PCR-getestet.
- Bei Patient:innen, die zur OP bzw. zu Interventionen einbestellt sind, führt die aufnehmende Abteilung einen Antigentest durch.
Sonstige Regelungen:
- Pro Patient:in sind während der Besuchszeit von 11 bis 19 Uhr zwei Besucher:innen gleichzeitig erlaubt, eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht.
- Besuche von Covid-Patient:innen sind ausschließlich mit ärztlicher Sondergenehmigung gestattet. Als Besucher infektiöser Covid-Patient:innen sind nur registrierte Personen zugelassen.
Das Klinikum Fürth appelliert an die Eigenverantwortung der Besucher:innen und bittet darum, mit Anzeichen eines Atemwegsinfekts zum Schutz der Patient:innen von Besuchen abzusehen.
Aktuelle Corona-Zahlen: Aktuell werden im Klinikum Fürth 40 Covid-Patient:innen auf der Corona-Normal- und 2 auf der Corona-Intensivstation behandelt.
Pressekontakt:
Carmen Brückner
Leitung Unternehmenskommunikation
Klinikum Fürth
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